Stiftungszweck

Die Stiftung Wartheim bezweckt den Betrieb einer sozialpädagogischen Institution zur Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern, die vorübergehend oder lang¬fristig nicht über die Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder entsprechend zu betreuen und zu erziehen (Art. 2, Stiftungsurkunde). Sie gewährleistet die Sicherung der nötigen Ressourcen, unterstützt die Institutionsleitung und überprüft periodisch die Qualität der geleisteten Arbeit.

Rechtsgrundlage

Die Stiftung Wartheim ist eine von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und vom Bundesamt für Justiz (BJ) anerkannte Institution und untersteht deren Aufsicht.